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Erweiterung des Mineralpachtgesetzes auf Hartgesteinsmineralien

Das Gesetz erweitert den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Mineralpacht für erworbene Ländereien auf sogenannte Hartgesteinsmineralien. Dies bedeutet, dass die Pacht- und Gewinnungsregeln, die bisher hauptsächlich für Öl, Gas oder Schwefel galten, nun auch für Edelmetalle, Basismetalle und Edelsteine auf Bundesgrundstücken gelten. Diese Änderung kann sich auf die Verfügbarkeit und die Kosten von Rohstoffen sowie auf die Umweltvorschriften für deren Gewinnung auswirken.
Wichtige Punkte
Hartgesteinsmineralien (einschließlich Gold, Silber, Kupfer und Edelsteine) werden in das Bundespachtsystem für von den USA erworbene Ländereien aufgenommen.
Die Gewinnung dieser Mineralien auf Bundesgrundstücken unterliegt nun denselben Pachtvorschriften wie Öl, Gas und andere Energiemineralien.
Die Definition von Hartgesteinsmineralien schließt Kohle, Öl, Gas, Natrium, Kalium und Schwefel aus, die bereits unter andere Gesetze fallen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3872
Sponsor: Rep. Fallon, Pat [R-TX-4]
Startdatum: 2025-06-10