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Stärkung der Energiehilfe: Mindestpersonal für das LIHEAP-Programm.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Effizienz des Bundesprogramms zur Energiehilfe für Haushalte mit niedrigem Einkommen (LIHEAP) zu verbessern. Es schreibt vor, dass die zuständige Behörde mindestens 20 festangestellte Mitarbeiter für die Programmverwaltung beschäftigen muss, um die Bearbeitung von Anträgen und die Auszahlung von Leistungen zu beschleunigen. In Notfällen muss die Personalstärke auf mindestens 30 Mitarbeiter erhöht werden, um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Vorgeschrieben ist die Beschäftigung von mindestens 20 festen Bundesmitarbeitern zur Verwaltung des LIHEAP-Programms, um eine zuverlässigere Leistungserbringung zu gewährleisten.
Die Nutzung externer Auftragnehmer wird unter normalen Umständen auf maximal 40% des gesamten LIHEAP-Personals begrenzt.
Im Falle einer offiziellen Notstandserklärung muss die Personalstärke für mindestens 180 Tage auf 30 Personen erhöht werden, um Krisen effizient zu bewältigen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3876
Sponsor: Rep. Gottheimer, Josh [D-NJ-5]
Startdatum: 2025-06-10