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Sicherheit bei Kurzzeitmieten: Rauch- und Kohlenmonoxidmelder Pflicht

Neue Vorschriften verlangen, dass alle kurzfristig vermieteten Immobilien, wie Ferienhäuser oder Wohnungen, mit funktionierenden Rauch- und Kohlenmonoxidmeldern ausgestattet sein müssen. Dies soll die Sicherheit der Nutzer dieser Unterkünfte erhöhen und sie vor Brandgefahren und Kohlenmonoxidvergiftungen schützen. Die Regeln treten ein Jahr nach ihrer Verabschiedung in Kraft.
Wichtige Punkte
Alle kurzfristig vermieteten Immobilien (für weniger als 30 aufeinanderfolgende Tage) müssen Rauch- und Kohlenmonoxidmelder haben.
Dies gilt für ganze Immobilien oder Teile davon, die öffentlich gegen Gebühr angeboten werden.
Die Federal Trade Commission überwacht die Einhaltung und kann bei Verstößen Strafen verhängen.
Die Änderungen sollen die Sicherheit von Reisenden und Kurzzeitmietern verbessern.
Immobilienbesitzer haben ein Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes Zeit, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
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Status: Eingebracht
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Drucknummer: 119_HR_3918
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Startdatum: 2025-06-11