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Todesstrafe oder lebenslange Haft für Sexualverbrechen an Kindern

Dieses Gesetz ändert das Bundesrecht und ersetzt die bestehenden Strafen für Sexualverbrechen und Menschenhandel mit Kindern durch die Todesstrafe oder lebenslange Haft. Die neuen Sanktionen gelten für eine Reihe von Straftaten gegen Minderjährige, darunter sexueller Missbrauch, Sexhandel und Transport zu sexuellen Zwecken.
Wichtige Punkte
Eine Reihe von bundesweiten Sexualstraftaten gegen Kinder wird nun mit der Todesstrafe oder lebenslanger Haft geahndet.
Die Änderungen betreffen verschiedene Verbrechen, darunter Kinderhandel, sexueller Missbrauch von Minderjährigen und die Erleichterung von Reisen für illegales sexuelles Verhalten.
Bestehende Strafen, teilweise mit Höchststrafen von nur zwei Jahren, werden durch die Todesstrafe oder lebenslange Haft ersetzt.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_393
Sponsor: Rep. Luna, Anna Paulina [R-FL-13]
Startdatum: 2025-01-14