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Steuererleichterung für Katastrophenopfer: Lookback-Regel.

Das Gesetz ändert das Steuergesetzbuch von 1986 und führt eine 'Lookback'-Regel für Personen ein, die von bundesweit erklärten Katastrophen betroffen sind. Wenn das Erwerbseinkommen oder die Sozialversicherungssteuern im Katastrophenjahr geringer sind als im Vorjahr, kann der Steuerzahler die Beträge des Vorjahres zur Berechnung der Kindersteuergutschrift und der Steuergutschrift für Erwerbstätige verwenden.
Wichtige Punkte
Substitutionsmechanismus: Steuerzahler können das Einkommen des laufenden Jahres durch das des Vorjahres ersetzen, um bestimmte Gutschriften zu berechnen, wenn dieses höher ist.
Anwendungsbereich: Die Bestimmung gilt für qualifizierte Personen, deren Hauptwohnsitz in einem bundesweit erklärten Katastrophengebiet liegt.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3975
Sponsor: Rep. Kennedy, Timothy M. [D-NY-26]
Startdatum: 2025-06-12