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Wohnbeihilfe für Pflegekinder und emanzipierte Minderjährige an Hochschulen

Dieses Gesetz soll den Zugang zu Wohnbeihilfen für Studierende erleichtern, die sich in Pflegefamilien befinden oder befanden, sowie für emanzipierte Minderjährige. Dadurch können diese Studierenden in Wohnheimen auf dem Campus leben, und die erhaltene Unterstützung hat keinen Einfluss auf andere Leistungen oder Stipendien.
Wichtige Punkte
Ermöglicht Studierenden aus Pflegefamilien oder emanzipierten Minderjährigen den Erhalt von Wohnbeihilfen auf dem Campus.
Erhaltene Wohnbeihilfen werden nicht als Einkommen bei der Beantragung von Bundesstipendien oder anderen Leistungen angerechnet.
Beseitigt frühere Verbote der Wohnbeihilfe für Studierende unter bestimmten Umständen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3977
Sponsor: Rep. Landsman, Greg [D-OH-1]
Startdatum: 2025-06-12