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Verbot von Leerverkäufen für Kongressmitglieder und Familien

Dieses neue Gesetz soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in Politiker stärken. Es verbietet Mitgliedern des Kongresses, ihren Ehepartnern und Angehörigen, Leerverkäufe von Aktien zu tätigen, d.h. von einem Wertverlust eines Unternehmens zu profitieren. Dies soll den Missbrauch vertraulicher Informationen für persönliche finanzielle Vorteile verhindern.
Wichtige Punkte
Mitglieder des Kongresses, ihre Ehepartner und Angehörigen dürfen nicht vom Wertverlust von börsennotierten Unternehmensaktien profitieren.
Verstöße können zu einer Zivilstrafe von bis zu 50.000 US-Dollar führen, die nicht mit öffentlichen Geldern oder Wahlkampffonds bezahlt werden darf.
Das Ethikbüro des Kongresses wird die Einhaltung überwachen und Informationen zur Einhaltung öffentlich zugänglich machen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4036
Sponsor: Rep. Kean, Thomas H. [R-NJ-7]
Startdatum: 2025-06-17