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Verbot von Körperfangfallen in nationalen Wildtierrefugien

Ein neues Gesetz verbietet die Verwendung und den Besitz von Körperfangfallen in nationalen Wildtierrefugien. Dies soll Tiere und die Umwelt schützen. Bürger, die gegen dieses Verbot verstoßen, können mit Geldstrafen oder Gefängnis bestraft werden.
Wichtige Punkte
Führt ein allgemeines Verbot der Verwendung und des Besitzes von Körperfangfallen (z.B. Schlingen, Tellereisen) innerhalb des National Wildlife Refuge System ein.
Ausnahmen umfassen Bundesbehörden zur Kontrolle invasiver Arten oder zum Schutz gefährdeter Arten, die Demontage von Fallen, das Gebiet Alaskas und Mitglieder indianischer Stämme für den Eigenbedarf.
Verstöße können mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Dollar pro Falle oder Nutzung, bis zu 180 Tagen Gefängnis oder beidem geahndet werden, zuzüglich des Verfalls von Fallen und gefangenen Wildtieren.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4108
Sponsor: Rep. Nadler, Jerrold [D-NY-12]
Startdatum: 2025-06-24