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Verbot von Fötusresten in öffentlichen Wassersystemen

Dieses neue Gesetz verbietet die Entsorgung von Fötusresten in öffentlichen Wassersystemen. Es zielt darauf ab, die Entsorgung von medizinischem Abfall aus Abtreibungen zu regeln. Personen, an denen der Eingriff vorgenommen wurde, sind nicht für Verstöße haftbar.
Wichtige Punkte
Verbietet Abtreibungsanbietern, Fötusreste und andere damit verbundene medizinische Abfälle in öffentliche Wassersysteme zu leiten.
Verstöße durch Abtreibungsanbieter können mit Geldstrafen, bis zu 5 Jahren Gefängnis oder beidem geahndet werden.
Personen, an denen eine Abtreibung vorgenommen wird, sind ausdrücklich nicht für damit verbundene Straftaten haftbar.
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4131
Sponsor: Rep. Gill, Brandon [R-TX-26]
Startdatum: 2025-06-25