Schutz der Privatsphäre von Piloten und Flugzeugen sowie Flughafengebühren
Dieses Gesetz schützt die Privatsphäre von Flugdaten, indem es deren kommerzielle Nutzung ohne Zustimmung des Eigentümers einschränkt. Es führt auch neue Regeln für Lande- und Startgebühren auf öffentlichen Flughäfen ein, die Flughäfen zur Transparenz bei Ausgaben und zur Rechtfertigung von Gebühren verpflichten, die nur für Flugsicherheitsprojekte verwendet werden dürfen.
Wichtige Punkte
Daten aus automatischen abhängigen Überwachungssystemen (ADS-B) dürfen nicht ohne Zustimmung des Eigentümers zur Generierung von Einnahmen verwendet werden.
Fluglotsen dürfen diese Daten zur Verbesserung der Flugsicherheit und Effizienz nutzen.
Betreiber öffentlicher Flughäfen müssen Bemühungen zur Kostensenkung und zur Generierung anderer Einnahmen offenlegen, bevor sie Gebühren für die allgemeine Luftfahrt erheben.
Gebühren, die von Flugzeugen der allgemeinen Luftfahrt erhoben werden, dürfen nur für Projekte zur Verbesserung der Flugsicherheit verwendet werden.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4146
Sponsor: Rep. Onder, Robert F. [R-MO-3]
Startdatum: 2025-06-25