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Verstärkter Schutz für Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking

Dieses Gesetz erweitert die Definition von „intimer Partner“ um aktuelle und ehemalige Dating-Beziehungen, wodurch der rechtliche Schutz für Opfer häuslicher Gewalt ausgedehnt wird. Es führt auch neue Bestimmungen für Stalking ein, das als Vergehen eingestuft wird, um Personen besser vor Belästigung und Bedrohungen zu schützen.
Wichtige Punkte
Erweiterung der Definition von „intimer Partner“ um aktuelle und ehemalige Dating-Partner, wodurch mehr Personen unter den Schutz vor häuslicher Gewalt fallen.
Einführung eines neuen Vergehens des Stalkings, das Belästigung, Einschüchterung oder Überwachung umfasst, die Angst oder emotionalen Stress verursacht.
Personen, die wegen Stalkings verurteilt wurden, unterliegen Einschränkungen beim Waffenbesitz, was die Sicherheit der Opfer erhöht.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4166
Sponsor: Rep. Dingell, Debbie [D-MI-6]
Startdatum: 2025-06-26