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Steuerbefreiung für klinische Studienzahlungen und Schutz von Bundesleistungen.

Neue Regeln schließen Zahlungen für die Teilnahme an genehmigten klinischen Studien vom steuerpflichtigen Einkommen aus. Darüber hinaus werden diese Zahlungen bei der Feststellung der Berechtigung für Bundesleistungen nicht berücksichtigt, was bedürftigen Personen den Zugang zu wichtigen Hilfsprogrammen erleichtern kann.
Wichtige Punkte
Geld, das für die Teilnahme an klinischen Studien erhalten wird, wird nicht als steuerpflichtiges Einkommen gezählt.
Zahlungen für die Teilnahme an klinischen Studien beeinflussen nicht die Berechtigung für Bundeshilfsprogramme, wie z.B. Leistungen oder finanzielle Unterstützung.
Die Änderungen gelten für Zahlungen, die nach dem 31. Dezember 2025 eingehen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4184
Sponsor: Rep. Kelly, Mike [R-PA-16]
Startdatum: 2025-06-26