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Begrenzung indirekter Kosten bei Bundesforschungszuschüssen für Hochschulen

Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, die Verwaltungskosten zu begrenzen, die Universitäten bei Bundesforschungszuschüssen geltend machen können. Ziel ist es, dass mehr Steuergelder für die wissenschaftliche Forschung direkt in die Forschung fließen und nicht in den Verwaltungsaufwand. Bürger können eine höhere Effizienz bei den öffentlichen Ausgaben für die Wissenschaft erwarten.
Wichtige Punkte
Universitäten dürfen bei Bundesforschungszuschüssen indirekte Kosten nur bis zur durchschnittlichen Rate privater Forschungszuschüsse berechnen.
Das Office of Management and Budget wird jährlich die durchschnittliche indirekte Kostenrate für private Forschungszuschüsse festlegen.
Es wird eine Studie darüber durchgeführt, wie Bundes- und private Forschungszuschüsse Verwaltungskosten, einschließlich derer für Vielfalt, Gleichheit und Inklusion, abdecken.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_420
Sponsor: Rep. Cline, Ben [R-VA-6]
Startdatum: 2025-01-15