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Einschränkungen beim Waffenverkauf durch ehemalige Händler

Neue Vorschriften sollen den unkontrollierten Verkauf von Schusswaffen durch Personen verhindern, deren Waffenhandelslizenzen widerrufen oder nicht verlängert wurden. Bürger sollten wissen, dass diese Änderungen die Sicherheit erhöhen sollen, indem sie streng regeln, was mit Waffenbeständen nach Beendigung eines Geschäfts geschieht.
Wichtige Punkte
Personen, deren Waffenhandelslizenzen widerrufen oder abgelehnt wurden, dürfen keine Geschäftswaffen in ihre persönlichen Sammlungen übertragen oder an Mitarbeiter verkaufen.
Nach 30 Tagen ab Lizenzentzug dürfen Geschäftswaffen nur an andere lizenzierte Händler oder Strafverfolgungsbehörden verkauft werden.
Es ist ungesetzlich, eine aus dem Geschäftsinventar in eine persönliche Sammlung übertragene Waffe innerhalb eines Jahres nach dieser Übertragung zu verkaufen.
Verstöße gegen diese Regeln können zu Geldstrafen und Gefängnisstrafen führen.
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Eingebracht
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4222
Sponsor: Rep. Dean, Madeleine [D-PA-4]
Startdatum: 2025-06-27