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Erweiterte Meldepflicht für Mehrfachverkäufe von Schusswaffen

Dieses neue Gesetz erweitert die Meldepflicht für Mehrfachverkäufe von Schusswaffen. Lizenzierte Händler müssen nun den Verkauf von zwei oder mehr beliebigen Schusswaffen an dieselbe unlizenzierte Person innerhalb von fünf Werktagen melden. Ziel ist es, die Überwachung des Waffenhandels zu verbessern.
Wichtige Punkte
Alle lizenzierten Waffenhändler müssen den Verkauf von zwei oder mehr beliebigen Schusswaffen (nicht nur Pistolen und Revolver) an dieselbe Person innerhalb von fünf Werktagen melden.
Diese Änderung zielt darauf ab, die bestehenden Meldepflichten für Waffenverkäufe zu standardisieren und zu erweitern, was sich auf den Kaufprozess für Bürger auswirken kann.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4270
Sponsor: Rep. Torres, Norma J. [D-CA-35]
Startdatum: 2025-06-30