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Verkürzte Wartezeit für Urlaub für Ehepartner von aktiven Militärangehörigen

Dieser Gesetzentwurf verkürzt die erforderliche Beschäftigungsdauer für Ehepartner von aktiven Militärangehörigen, um Familien- und Krankenurlaub zu nehmen. Statt der bisherigen Anforderungen sind nur 90 Kalendertage Beschäftigung beim Arbeitgeber erforderlich. Dies soll es Militärfamilien erleichtern, in schwierigen Zeiten Unterstützung zu erhalten.
Wichtige Punkte
Ehepartner von aktiven Militärangehörigen können nach 90 Tagen Beschäftigung Urlaub nehmen.
Die Änderung vereinfacht den Zugang zu Familien- und Krankenurlaub für Militärfamilien.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4351
Sponsor: Rep. Strickland, Marilyn [D-WA-10]
Startdatum: 2025-07-10