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Verbot von Bonitätsprüfungen bei Mietentscheidungen

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Vermietern die Nutzung von Bonitätsprüfungen für potenzielle und aktuelle Mieter zu untersagen. Das bedeutet, dass Ihre Kreditwürdigkeit nicht mehr zur Entscheidung über die Anmietung einer Wohnung, die Höhe der Kaution oder die Mietbedingungen herangezogen werden darf. Ziel ist es, Personen mit schlechter Bonität den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern.
Wichtige Punkte
Vermieter dürfen Ihre Bonität bei der Bewerbung um eine Mietwohnung nicht mehr prüfen.
Das Verbot gilt auch für die Festlegung der Kautionshöhe und der Mietbedingungen basierend auf der Bonität.
Selbst Ihre Zustimmung zu einer Bonitätsprüfung hebt dieses Verbot nicht auf, außer bei der erneuten Prüfung eines abgelehnten Antrags.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4369
Sponsor: Rep. Frost, Maxwell [D-FL-10]
Startdatum: 2025-07-14