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Mehr Transparenz bei Kosmetikinhaltsstoffen: Wissen, was Sie kaufen

Neue Vorschriften erhöhen die Transparenz bei Kosmetikinhaltsstoffen, indem sie Hersteller dazu verpflichten, vollständige Inhaltsstofflisten, einschließlich Duft- und Geschmacksstoffe, sowohl auf Websites als auch auf Verpackungen offenzulegen. Dies ermöglicht Bürgern einen leichteren Zugang zu Informationen über potenziell schädliche Substanzen, wodurch sie fundierte Kaufentscheidungen treffen und ihre Gesundheit besser schützen können.
Wichtige Punkte
Kosmetikhersteller müssen vollständige Inhaltsstofflisten, einschließlich Duft- und Geschmacksstoffe, auf ihren Websites offenlegen.
Kosmetikverpackungen werden vollständige Inhaltsstofflisten und einen Link zur Website des Markeninhabers mit Informationen zu Gesundheitsrisiken enthalten.
Eine öffentlich zugängliche Masterliste gefährlicher Chemikalien wird erstellt, um Verbrauchern die Identifizierung riskanter Inhaltsstoffe zu erleichtern.
Das Gesetz umfasst sowohl Kosmetika für den privaten Gebrauch als auch solche für den professionellen Gebrauch (z.B. in Schönheitssalons).
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4435
Sponsor: Rep. Schakowsky, Janice D. [D-IL-9]
Startdatum: 2025-07-16