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Zugang zu Personalakten für Bundesbedienstete und ehemalige Bundesbedienstete

Dieses neue Gesetz erleichtert Bundesbediensteten und ehemaligen Bundesbediensteten den Zugang zu ihren Personalakten. Regierungsbehörden müssen auf Anfrage elektronische und physische Kopien dieser Dokumente zur Verfügung stellen, was die Transparenz und die Kontrolle der Bürger über ihre Daten erhöht.
Wichtige Punkte
Aktuelle Bundesbedienstete erhalten innerhalb von 7 Tagen nach Antragstellung eine Kopie ihrer Personalakte.
Mitarbeiter, die nach Inkrafttreten des Gesetzes aus einer Behörde ausscheiden, erhalten innerhalb von 7 Tagen nach dem Ausscheiden eine Kopie.
Personen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes ausgeschieden sind, erhalten innerhalb von 21 Tagen nach Antragstellung beim Office of Personnel Management eine Kopie.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4440
Sponsor: Rep. Brownley, Julia [D-CA-26]
Startdatum: 2025-07-16