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Parkinson-Krankheit als Berufskrankheit für Feuerwehrleute anerkannt

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Parkinson-Krankheit in die Liste der Krankheiten aufzunehmen, die als direkt durch die Tätigkeit im Brandschutz verursacht gelten. Dies bedeutet, dass Feuerwehrleute, die an dieser Krankheit leiden, leichter Leistungen im Zusammenhang mit Berufskrankheiten erhalten können, was ihre finanzielle Sicherheit und den Zugang zur Versorgung verbessert.
Wichtige Punkte
Die Parkinson-Krankheit wird in die Liste der Berufskrankheiten für Feuerwehrleute aufgenommen.
Feuerwehrleute mit Parkinson-Krankheit erhalten leichter Zugang zu Leistungen und Entschädigungen.
Die Änderung zielt darauf ab, eine bessere Unterstützung für Personen im Brandschutz zu gewährleisten.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4453
Sponsor: Rep. Hoyle, Val T. [D-OR-4]
Startdatum: 2025-07-16