Neue Meldepflichten für Internetanbieter im Drogenkampf
Dieses Gesetz verpflichtet Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten und Remote-Computing-Diensten, bestimmte Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz dem Generalstaatsanwalt zu melden. Ziel ist es, die Verbreitung illegalen Fentanyls, Methamphetamins und gefälschter Medikamente einzudämmen, ohne jedoch eine Überwachung der Nutzer oder das Brechen von Verschlüsselungen vorzuschreiben. Bürger könnten eine erhöhte Online-Aktivität der Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung des Drogenhandels feststellen.
Wichtige Punkte
Internetanbieter müssen dem Generalstaatsanwalt tatsächliche Kenntnisse über illegalen Handel mit Fentanyl, Methamphetamin und gefälschten Substanzen melden.
Gemeldete Informationen können Kontodaten, IP-Adressen, geografische Standorte und kriminelle Kommunikationsinhalte umfassen, erfordern jedoch kein Brechen von Verschlüsselungen oder aktive Nutzerüberwachung.
Die Nichteinhaltung der Meldepflichten kann zu erheblichen finanziellen Strafen für Dienstanbieter führen.
Der Generalstaatsanwalt wird jährliche Berichte über die Anzahl der erhaltenen Meldungen und deren Ergebnisse veröffentlichen, was die Transparenz erhöht.
Das Gesetz gilt nicht für Anbieter von Breitband-Internetzugang oder SMS-Diensten, wenn sie ausschließlich in diesen Funktionen tätig sind.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4518
Sponsor: Rep. Miller-Meeks, Mariannette [R-IA-1]
Startdatum: 2025-07-17