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Kündigungsschutz für Organspender: FMLA-Krankenurlaub klargestellt.

Dieses Gesetz stellt sicher, dass Arbeitnehmer, die sich einer Organspendeoperation unterziehen, Anspruch auf geschützten Krankenurlaub haben. Die Genesungszeit nach einer Organspende wird ausdrücklich als „ernsthafte Gesundheitsbedingung“ definiert, was die Arbeitsplatzsicherheit gemäß dem FMLA gewährleistet. Diese Klarstellung gilt für Arbeitnehmer des privaten Sektors und Bundesbedienstete.
Wichtige Punkte
Die Genesung von einer Organspendeoperation wird offiziell als „ernsthafte Gesundheitsbedingung“ unter dem FMLA-Gesetz anerkannt.
Arbeitnehmer des privaten Sektors und Bundesbedienstete erhalten das Recht auf FMLA-geschützten Urlaub zur Erholung nach einer Organspende.
Bundesbedienstete müssen zuerst verfügbaren speziellen Organspendeurlaub nutzen, bevor sie den allgemeinen 12-wöchigen FMLA-Urlaub in Anspruch nehmen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4582
Sponsor: Rep. Bacon, Don [R-NE-2]
Startdatum: 2025-07-22