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Ally's Act: Hörgeräteversorgung in privaten Krankenversicherungen

Das Ally's Act schreibt vor, dass private Krankenversicherungen die Kosten für Hörgeräte und damit verbundene Dienstleistungen übernehmen müssen. Dies bedeutet, dass Personen, die Hörimplantate, deren Wartung, Reparaturen sowie Bewertungen und Rehabilitation benötigen, diese Kosten erstattet bekommen, was ihre finanzielle Belastung erheblich reduziert. Diese Änderungen sollen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Wichtige Punkte
Obligatorische Kostenübernahme für Hörimplantate (z.B. Cochlea-, Knochenleitungsimplantate) und externe Soundprozessoren durch private Versicherungen.
Die Deckung umfasst auch Wartung, Reparaturen und den Austausch von Geräten alle 5 Jahre.
Kosten für umfassende Hörtests, präoperative medizinische Bewertungen, Operationen, postoperative Besuche und auditive Rehabilitation werden ebenfalls übernommen.
Versicherer dürfen die Deckung nicht verweigern, wenn ein Arzt oder Audiologe die Leistung als medizinisch notwendig erachtet.
Finanzielle Anforderungen und Behandlungsbeschränkungen für diese Leistungen dürfen nicht restriktiver sein als für andere medizinische Leistungen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4606
Sponsor: Rep. Neguse, Joe [D-CO-2]
Startdatum: 2025-07-22