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Steueränderungen: Vereinheitlichung der Besteuerung von Met und alkoholarmen Weinen.

Neue Vorschriften ändern die Besteuerung von Met und alkoholarmen Weinen. Dies bedeutet, dass diese Getränke steuerlich gleich behandelt werden, was sich auf ihre Preise und Verfügbarkeit für Verbraucher auswirken kann. Die Änderungen treten nach dem 31. Dezember 2025 in Kraft.
Wichtige Punkte
Met und alkoholarme Weine werden steuerlich gleich behandelt, ohne Unterscheidung.
Als alkoholarm gelten Weine mit weniger als 8,5 % Alkohol und nicht mehr als 0,64 Gramm Kohlendioxid pro 100 Milliliter.
Diese Änderungen treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4613
Sponsor: Rep. Salinas, Andrea [D-OR-6]
Startdatum: 2025-07-22