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Neue Regeln für ausländische Wirtschaftsprüfer: Anlegerschutz und nationale Sicherheit

Dieses Gesetz führt neue Regeln für ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ein, die von Ländern beeinflusst werden könnten, die als Bedrohung für die US-Sicherheit gelten. Ziel ist es, Anleger zu schützen und die Zuverlässigkeit von Finanzberichten zu gewährleisten. Wenn ein Unternehmen einen Wirtschaftsprüfer aus einem Bedenkenland einsetzt, können seine Aktien Handelsverbote erhalten.
Wichtige Punkte
Definiert einen „kompromittierten Wirtschaftsprüfer“ als eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die von einem Land beeinflusst wird, das als Bedrohung für die nationale Sicherheit der USA eingestuft wird.
Unternehmen, die solche Wirtschaftsprüfer beauftragen, können Handelsverbote für ihre Aktien erhalten.
Öffentliche Anhörungen zu Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden eingeschränkt, es sei denn, es handelt sich um einen „kompromittierten Wirtschaftsprüfer“.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4616
Sponsor: Rep. Stefanik, Elise M. [R-NY-21]
Startdatum: 2025-07-22