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Schutz von Kindern vor schädlichen Geschlechtsumwandlungsverfahren: Neue Regeln und Haftung.

Dieses Gesetz ermöglicht Klagen gegen Kliniken und Ärzte, die Geschlechtsumwandlungsverfahren an Personen unter 18 Jahren durchführen, wenn dies körperliche oder psychische Schäden verursacht. Bürger, die als Kinder solche Verfahren durchlaufen und Schaden erlitten haben, können Entschädigung fordern. Das Gesetz verbietet auch die Bundesfinanzierung solcher Kliniken und Verfahren.
Wichtige Punkte
Das Gesetz erlaubt Klagen gegen Kliniken und Ärzte wegen körperlicher oder psychischer Schäden durch Geschlechtsumwandlungsverfahren bei Minderjährigen.
Personen, die als Minderjährige solche Verfahren durchlaufen und Schaden erlitten haben, können bis zu 30 Jahre nach Erreichen des 18. Lebensjahres Klage einreichen.
Bundesmittel dürfen nicht für pädiatrische Geschlechtskliniken oder für Geschlechtsumwandlungsverfahren an Minderjährigen verwendet werden.
Die Bestimmungen gelten auch für Verfahren, die vor, am oder nach dem Inkrafttreten des Gesetzes durchgeführt wurden.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4618
Sponsor: Rep. Steube, W. Gregory [R-FL-17]
Startdatum: 2025-07-22