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3-Tage-Wartezeit für Handfeuerwaffen: Neue Kaufregeln

Neue Vorschriften führen eine obligatorische 3-tägige Wartezeit für den Erhalt einer Handfeuerwaffe nach dem Kauf ein. Dies soll Zeit zum Nachdenken geben und die öffentliche Sicherheit erhöhen. Es gibt jedoch Ausnahmen für Strafverfolgungsbehörden, unmittelbare Gefahr und bestimmte temporäre Übertragungen.
Wichtige Punkte
Eine obligatorische 3-Werktage-Wartezeit ist vor dem Erhalt einer Handfeuerwaffe nach dem Kauf erforderlich.
Diese Regel gilt sowohl für private Übertragungen als auch für Käufe bei lizenzierten Händlern.
Ausnahmen umfassen Strafverfolgungsbeamte, Militärpersonal, Familienleihgaben, Übertragungen zur Abwendung unmittelbarer Gefahr und temporäre Nutzung auf Schießständen oder zur Jagd unter Aufsicht.
Verstöße werden geahndet, und die Änderungen treten 90 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4688
Sponsor: Rep. Krishnamoorthi, Raja [D-IL-8]
Startdatum: 2025-07-23