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Leichterer lokaler Fleischverkauf: Ausnahmen für innerstaatliche Schlachtung

Das PRIME-Gesetz zielt darauf ab, den Verkauf von Fleisch aus lokalen Schlachtbetrieben direkt an Verbraucher, Restaurants und Geschäfte innerhalb eines Bundesstaates zu vereinfachen. Dies bedeutet, dass in kleinen, lokalen Betrieben verarbeitetes Fleisch keine Bundesinspektion benötigt, wenn es den Landesgesetzen entspricht und nur in diesem Bundesstaat verkauft wird. Dies könnte die Verfügbarkeit lokaler Fleischprodukte erhöhen und kleinere Produzenten unterstützen.
Wichtige Punkte
Fleisch aus lokalen Schlachtbetrieben ist von der Bundesinspektion ausgenommen, wenn es nur innerhalb des Bundesstaates verkauft wird und den Landesgesetzen entspricht.
Dies erleichtert es kleinen Fleischproduzenten, direkt an Verbraucher, Restaurants und Geschäfte in ihrem Bundesstaat zu verkaufen.
Landesgesetze bezüglich Schlachtung und Fleischzubereitung bleiben in Kraft und werden durch dieses Gesetz nicht außer Kraft gesetzt.
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Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4700
Sponsor: Rep. Massie, Thomas [R-KY-4]
Startdatum: 2025-07-23