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US-Blumen und -Grünzeug für Bundesgebäude vorgeschrieben

Neue Vorschriften verlangen, dass Schnittblumen und Schnittgrün, die in bestimmten Regierungsgebäuden, einschließlich des Büros des Präsidenten und der Ministerien für Staat und Verteidigung, ausgestellt werden, in den Vereinigten Staaten produziert werden müssen. Dies soll heimische Produzenten unterstützen. Die Änderungen treten ein Jahr nach Inkrafttreten in Kraft.
Wichtige Punkte
Schreibt die Verwendung von ausschließlich in den USA produzierten Schnittblumen und Schnittgrün in wichtigen Bundesgebäuden vor.
Betrifft das Büro des Präsidenten, das Außenministerium und das Verteidigungsministerium.
Gilt nicht für Blumen oder Grünzeug, die von Bundesbeamten oder Angestellten zur persönlichen Dekoration verwendet werden.
Das Gesetz tritt ein Jahr nach seinem Inkrafttreten in Kraft.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4784
Sponsor: Rep. Carbajal, Salud O. [D-CA-24]
Startdatum: 2025-07-29