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Verbot der Weitergabe von Lobbying-Kosten an Energiekunden

Neue Regeln sollen Strom- und Gaskunden davor schützen, für Lobbying- und Marketingaktivitäten von Energieunternehmen zu bezahlen. Das bedeutet, dass Ihre Energierechnungen keine versteckten Gebühren mehr für die Beeinflussung von Politik oder die Imagepflege enthalten werden. Unternehmen, die gegen dieses Verbot verstoßen, müssen mit erheblichen Strafen rechnen, wobei ein Teil dieser Gelder an die Kunden zurückfließt.
Wichtige Punkte
Energie- und Gasunternehmen dürfen Kunden keine Kosten für Aktivitäten in Rechnung stellen, die darauf abzielen, Gesetze, Wahlen oder die öffentliche Meinung zu beeinflussen.
Unternehmen müssen ihre Ausgaben detailliert melden, und Verstöße führen zu erheblichen Geldstrafen.
Ein Teil der eingezogenen Strafen wird den Kunden als Rabatt zurückerstattet, ein anderer Teil fließt in die verstärkte Aufsicht.
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Status: Eingebracht
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Drucknummer: 119_HR_4785
Sponsor: Rep. Castor, Kathy [D-FL-14]
Startdatum: 2025-07-29