Rechenschaftspflicht für Wahlkampffonds: Kein persönlicher Gewinn nach Wahlen
Neue Regeln verlangen von Wahlkampfkomitees und Führungsausschüssen, nicht ausgegebene Gelder nach Wahlen auszuzahlen. Dies soll verhindern, dass diese Mittel für persönliche Zwecke verwendet werden, insbesondere von ehemaligen Kandidaten, die zu Lobbyisten oder ausländischen Agenten werden. Bürger können mehr Transparenz bei der politischen Finanzierung erwarten.
Wichtige Punkte
Nicht ausgegebene Wahlkampfgelder müssen an Spender zurückgegeben, an Wohltätigkeitsorganisationen gespendet oder an politische Parteien überwiesen werden.
Die Auszahlung nicht ausgegebener Wahlkampffonds an nahe Verwandte ist verboten, es sei denn, es handelt sich um dokumentierte Verpflichtungen des Komitees.
Ehemalige Kandidaten, die Lobbyisten oder ausländische Agenten werden, müssen die Einhaltung der neuen Regeln zur Auszahlung von Wahlkampffonds bestätigen.
Diese Änderungen treten ab den Bundestagswahlen im November 2026 in Kraft.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4786
Sponsor: Rep. Castor, Kathy [D-FL-14]
Startdatum: 2025-07-29