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Steuererleichterung bei Katastrophenschäden: Keine Abzugsbeschränkungen mehr

Dieses Gesetz hebt die aktuellen Beschränkungen für den Abzug persönlicher Verluste durch Katastrophen auf. Das bedeutet, wenn Ihr Haus oder Eigentum durch eine Katastrophe beschädigt wird, können Sie den vollen Betrag Ihrer Verluste von der Steuer absetzen, was eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten kann.
Wichtige Punkte
Aufhebung der Obergrenze für Steuerabzüge bei persönlichen Verlusten durch Katastrophen.
Ermöglicht den vollständigen Abzug von katastrophenbedingten Sachschäden vom zu versteuernden Einkommen.
Änderungen gelten für Verluste, die in Steuerjahren ab dem 31. Dezember 2024 entstehen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_481
Sponsor: Rep. Brownley, Julia [D-CA-26]
Startdatum: 2025-01-16