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Einschränkungen der Wählerregistrierungsaktivitäten von Bundesbehörden

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Beteiligung von Bundesbehörden an der Wählerregistrierung und -mobilisierung einzuschränken. Das bedeutet, dass Regierungsbehörden keine öffentlichen Gelder oder ihre Ressourcen (z. B. Websites, Eigentum) nutzen dürfen, um mit Nichtregierungsorganisationen für die Wählerregistrierung oder die Mobilisierung zur Wahl zusammenzuarbeiten. Dies beeinflusst, wie Bürger über Bundesinstitutionen Zugang zu Wahlinformationen erhalten könnten.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden dürfen keine Vereinbarungen mit Nichtregierungsorganisationen zur Wählerregistrierung oder -mobilisierung auf Behördengelände oder Websites eingehen.
Bundesmittel dürfen nicht zur Umsetzung von Aktivitäten verwendet werden, die durch die Executive Order 14019 (Förderung des Zugangs zur Wahl) angeordnet wurden, mit Ausnahmen für bestehende gesetzliche Anforderungen.
Bundes-Work-Study-Programme dürfen keine Aktivitäten zur Wählerregistrierung oder -mobilisierung umfassen.
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4823
Sponsor: Rep. Tenney, Claudia [R-NY-24]
Startdatum: 2025-07-29