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Umbenennung des Artenschutzgesetzes in „Gesetz zur Wiederherstellung gefährdeter Arten“.

Dieser Gesetzentwurf ist administrativer Natur und ändert den Titel des wichtigsten Naturschutzgesetzes. Das Gesetz über gefährdete Arten von 1973 wird in „Gesetz zur Wiederherstellung gefährdeter Arten“ umbenannt. Diese Änderung führt keine neuen Vorschriften oder Pflichten für Bürger ein, deutet jedoch auf eine stärkere Betonung aktiver Maßnahmen zur Wiederherstellung von Tierpopulationen hin.
Wichtige Punkte
Das Endangered Species Act von 1973 wird in Endangered Species Recovery Act umbenannt.
Die Änderung ist rein administrativ und ändert nicht die bestehenden Regeln oder Pflichten im Naturschutz.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4850
Sponsor: Rep. Hageman, Harriet M. [R-WY-At Large]
Startdatum: 2025-08-01