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Bezahlte Freistellung zur Stimmabgabe bei Bundeswahlen

Dieses neue Gesetz gewährt Arbeitnehmern mindestens zwei Stunden bezahlten Urlaub, um an Bundeswahlen teilzunehmen. Das bedeutet, dass Bürger ihre Stimme abgeben können, ohne Lohneinbußen befürchten zu müssen, was die Teilnahme am demokratischen Prozess erleichtert. Arbeitgeber müssen diese Freistellung gewähren, und jegliche Einmischung oder Diskriminierung ist verboten.
Wichtige Punkte
Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 2 Stunden bezahlten Urlaub zur Stimmabgabe bei Bundeswahlen.
Der Urlaub kann am Wahltag oder während der Frühwahl gemäß den Landesgesetzen genommen werden.
Arbeitgeber dürfen dieses Recht nicht beeinträchtigen oder Arbeitnehmer diskriminieren, die diesen Urlaub nehmen.
Verstöße können zu zivilrechtlichen Strafen von bis zu 10.000 US-Dollar pro Verstoß führen.
Das Gesetz gilt für Arbeitgeber mit 25 oder mehr Mitarbeitern.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4908
Sponsor: Rep. Williams, Nikema [D-GA-5]
Startdatum: 2025-08-05