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Steuerbefreite Organisationen dürfen Wahlverwaltung nicht finanzieren

Dieses Gesetz soll steuerbefreiten Organisationen, wie Wohltätigkeitsorganisationen, verbieten, die Wahlverwaltung direkt oder indirekt zu finanzieren. Das bedeutet, dass ihre Gelder nicht zur Unterstützung von Wahlprozessen verwendet werden dürfen, mit Ausnahme der Bereitstellung von Räumlichkeiten für Wahllokale. Diese Änderungen treten ab 2026 in Kraft und könnten die Organisation von Wahlen in Zukunft beeinflussen.
Wichtige Punkte
Steuerbefreite Organisationen dürfen keine Aktivitäten zur Wahlverwaltung finanzieren.
Eine Ausnahme ist die Bereitstellung von Räumlichkeiten als Wahllokale.
Diese neuen Regeln gelten für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_4943
Sponsor: Rep. Tenney, Claudia [R-NY-24]
Startdatum: 2025-08-08