Haftung von Bundesbediensteten bei vorsätzlichen Datenschutzverletzungen
Dieses neue Gesetz führt eine persönliche finanzielle Haftung für Bundesbedienstete ein, die vorsätzlich oder willentlich die Datenschutzrechte von Einzelpersonen verletzen. Bürger können diese Beamten nun direkt verklagen, und Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten können im Namen der Einwohner handeln, was den Datenschutz und die Rechenschaftspflicht der Regierung verbessert.
Wichtige Punkte
Bundesbedienstete können persönlich wegen vorsätzlicher Datenschutzverletzungen verklagt werden, was ihre Rechenschaftspflicht erhöht.
Personen, deren Datenschutz verletzt wurde, können Schadensersatz direkt vom Beamten fordern, nicht nur von der Regierungsbehörde.
Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten können im Namen der Einwohner des Staates Klage gegen Behörden oder Bundesbedienstete erheben, was den kollektiven Schutz stärkt.
Beamte, die wegen vorsätzlicher Datenschutzverletzungen für schuldig befunden werden, müssen die Kosten der Rechtsvertretung durch das Justizministerium erstatten.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5028
Sponsor: Rep. Min, Dave [D-CA-47]
Startdatum: 2025-08-22