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Sichere Temperatur in staatlich geförderten Wohnungen

Dieses neue Gesetz soll eine angenehme und sichere Temperatur in Wohnungen gewährleisten, die staatliche Wohnbeihilfen erhalten. Eigentümer solcher Immobilien müssen die Temperatur zwischen 21,6 und 27,2 Grad Celsius halten, um die Lebensbedingungen der Bewohner zu verbessern. Bundesmittel können zur Deckung der Kosten für die Einhaltung dieser Standards verwendet werden.
Wichtige Punkte
Verpflichtung zur Einhaltung einer Temperatur zwischen 21,6°C und 27,2°C in staatlich geförderten Wohnungen.
Möglichkeit, Bundesmittel für die Temperaturregelung in Sozialwohnungen und unterstützten Wohnungen zu verwenden.
Betrifft Wohnungen, die unter Wohnbeihilfeprogramme und Wohnungen für ältere Menschen fallen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5033
Sponsor: Rep. Wilson, Frederica S. [D-FL-24]
Startdatum: 2025-08-22