Körper- und Autokameras für Bundesbeamte: Mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht
Dieses neue Gesetz verpflichtet Bundespolizisten, Körperkameras zu tragen und Streifenfahrzeuge mit Kameras auszustatten. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen, Beweismittel zu sichern und Bürgern Zugang zu Aufnahmen zu ermöglichen, was das Vertrauen und die Rechenschaftspflicht der Behörden stärken soll.
Wichtige Punkte
Alle Bundespolizisten müssen Körperkameras tragen, die Video und Audio während Einsätzen aufzeichnen.
Bundesstreifenfahrzeuge werden mit Kameras ausgestattet, die Aktivitäten innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs aufzeichnen.
Bürger werden über die Aufzeichnung informiert und können in bestimmten Situationen (z.B. Privatwohnung, Verbrechensopfer, anonymer Zeuge) die Deaktivierung der Kamera verlangen.
Aufnahmen werden 6 Monate lang aufbewahrt, bei Gewaltanwendung oder Beschwerden mindestens 3 Jahre.
Bürger haben das Recht, Aufnahmen einzusehen und in bestimmten Fällen deren öffentliche Freigabe zu beantragen, unter Wahrung des Datenschutzes.
Das Gesetz verbietet die Verwendung von Gesichtserkennung und anderen biometrischen Überwachungstechnologien in den Kameras.
Nichteinhaltung der Aufzeichnungsregeln oder Manipulation von Aufnahmen kann zu Disziplinarmaßnahmen und Beweisvermutungen zugunsten von Angeklagten oder Klägern führen.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5070
Sponsor: Del. Norton, Eleanor Holmes [D-DC-At Large]
Startdatum: 2025-08-29