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Studiendarlehenserlass und Zahlungsaufschub für öffentliche Schullehrer

Dieses Gesetz führt wesentliche Änderungen für öffentliche Schullehrer ein, indem es ihnen nach 8 Dienstjahren einen Erlass von Bundesstudiendarlehen ermöglicht. Zusätzlich können Lehrer die Darlehensrückzahlung aufschieben, wobei in dieser Zeit keine Zinsen anfallen. Ziel ist es, finanzielle Unterstützung zu bieten und Karrieren im öffentlichen Bildungswesen zu fördern.
Wichtige Punkte
Öffentliche Schullehrer können nach 8 aufeinanderfolgenden Dienstjahren einen vollständigen Erlass ihrer Bundesstudiendarlehen erhalten.
Der erlassene Darlehensbetrag wird nicht als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet.
Lehrer haben Anspruch auf einen Zahlungsaufschub für ihre Darlehen, wobei während ihrer Dienstzeit und 6 Monate danach keine Zinsen anfallen.
Dieses Programm kann mit anderen Studiendarlehenserlassprogrammen kombiniert werden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5084
Sponsor: Rep. Fields, Cleo [D-LA-6]
Startdatum: 2025-09-02