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Gefahrenzulage für Feuerwehrleute bei kontrollierten Bränden und Rauchspringer.

Neue Vorschriften führen eine Gefahrenzulage für Feuerwehrleute ein, die kontrollierte Brände durchführen, sowie für Rauchspringer. Dies soll sie fair für gefährliche Arbeitsbedingungen, wie Rauchexposition und anstrengende Aufgaben, entschädigen, die denen bei der Bekämpfung von Waldbränden ähneln. Bürger können erwarten, dass diejenigen, die für Brandschutz und Landmanagement verantwortlich sind, für ihre riskanten Aufgaben besser entlohnt werden.
Wichtige Punkte
Feuerwehrleute, die kontrollierte Brände durchführen, erhalten eine Gefahrenzulage, ähnlich der bei der Bekämpfung von Waldbränden.
Rauchspringer, die Brände durch Fallschirmsprünge bekämpfen, erhalten ebenfalls eine Gefahrenzulage für ihre gefährlichen Sprünge aus Flugzeugen.
Die Änderungen zielen darauf ab, gefährliche Arbeitsbedingungen und anstrengende Aufgaben im Feuerwehrdienst besser zu vergüten.
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Status: Eingebracht
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Drucknummer: 119_HR_5091
Sponsor: Rep. Maloy, Celeste [R-UT-2]
Startdatum: 2025-09-02