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Katastrophen-Wohnschutz: Räumungs- und Zwangsvollstreckungsmoratorium

Dieses Gesetz soll Bürger vor dem Verlust ihrer Wohnung während Naturkatastrophen schützen. Es führt ein temporäres Verbot von Räumungen und Zwangsvollstreckungen ein, um den Bewohnern Zeit zu geben, ihr Leben nach einer Katastrophe wieder aufzubauen. Dadurch müssen sich die von einer Katastrophe Betroffenen in der schwierigsten Zeit keine Sorgen um ihre Unterkunft machen.
Wichtige Punkte
Räumungsverbot: Vermieter dürfen Mieter 120 Tage nach einer Katastrophenerklärung nicht wegen Nichtzahlung der Miete räumen oder die Miete erhöhen.
Zwangsvollstreckungsschutz: Kreditgeber dürfen 6 Monate nach einer Katastrophenerklärung keine Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten.
Rückkehrrecht: Mieter, die aufgrund einer Katastrophe vorübergehend umgezogen sind, haben das Recht, ohne zusätzliche Gebühren oder erneute Überprüfung in ihre Wohnung zurückzukehren.
Verlängerte Kündigungsfrist: Vermieter müssen Mietern nach Ablauf der Schutzfrist eine 30-tägige Kündigungsfrist einräumen, wenn sie den Mietvertrag beenden möchten.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5110
Sponsor: Rep. Cherfilus-McCormick, Sheila [D-FL-20]
Startdatum: 2025-09-03