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Altersdiskriminierung: Ende der obligatorischen Schiedsverfahren.

Dieses Gesetz gibt Personen ab 40 Jahren das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie Altersdiskriminierungsansprüche vor Gericht oder durch Schiedsverfahren verfolgen wollen. Zuvor verlangten viele Verträge obligatorische Schiedsverfahren, was den Zugang zu Gerichten blockierte. Diese Änderung gibt Bürgern mehr Kontrolle über die Beilegung ihrer Diskriminierungsstreitigkeiten und verbessert den Zugang zur Justiz.
Wichtige Punkte
Personen ab 40 Jahren können nun von vorab unterzeichneten Schiedsklauseln in Fällen von Altersdiskriminierung zurücktreten.
Fälle von Altersdiskriminierung (einschließlich Belästigung und Vergeltung) können vor Gericht entschieden werden, wenn die betroffene Person dies wünscht.
Gerichte, nicht Schiedsrichter, entscheiden über die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit von Schiedsvereinbarungen in diesen spezifischen Streitigkeiten.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5115
Sponsor: Rep. Lawler, Michael [R-NY-17]