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Begrenzung von Versorgungsgebührenerhöhungen auf einmal pro Jahr

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Häufigkeit von Erhöhungen der Versorgungsgebühren, wie z.B. Strom, auf maximal einmal pro Jahr zu beschränken. Dadurch erhalten die Bürger mehr Planungssicherheit bei den Kosten und Schutz vor plötzlichen, mehrfachen Preiserhöhungen innerhalb eines Jahres.
Wichtige Punkte
Versorgungsunternehmen (z.B. Stromanbieter) dürfen nur einmal pro 365 Tage eine Tariferhöhung beantragen.
Die Änderung soll die Stromrechnungen stabilisieren und die Haushaltsbudgets vor häufigen Preisanpassungen schützen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5141
Sponsor: Rep. Harder, Josh [D-CA-9]
Startdatum: 2025-09-04