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Beschränkungen der Bundesfinanzierung für Forschung mit ausländischen Einrichtungen

Dieses Gesetz verbietet die Verwendung von Bundesmitteln für Hochschulen, die Grundlagenforschung in Zusammenarbeit mit bestimmten ausländischen Einrichtungen betreiben. Ziel ist der Schutz der nationalen Sicherheit und des geistigen Eigentums. Bürger könnten Auswirkungen auf Innovation, technologische Entwicklung und internationale wissenschaftliche Kooperationsmöglichkeiten spüren.
Wichtige Punkte
Verbot der Bundesfinanzierung für Universitäten, die mit bestimmten ausländischen Einrichtungen in der Forschung zusammenarbeiten.
Ausnahmen sind im nationalen Sicherheitsinteresse möglich, mit Eignungskriterien für Universitäten.
Universitäten mit hohem Anteil internationaler Studierender oder Studierender aus „besorgniserregenden Ländern“ könnten Schwierigkeiten bei der Erlangung von Ausnahmen haben.
Jährliche Berichte an den Kongress über die Einhaltung und gewährte Ausnahmen sind erforderlich.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5253
Sponsor: Rep. Barr, Andy [R-KY-6]
Startdatum: 2025-09-10