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Reform der 340B-Arzneimittelpreise: Günstigere Medikamente und Krankenhaustransparenz

Dieses Gesetz reformiert das 340B-Arzneimittelpreisprogramm, um sicherzustellen, dass Rabatte einkommensschwachen Patienten durch gedeckelte Zuzahlungen direkt zugutekommen. Es schreibt zudem strengere Berichtspflichten für Krankenhäuser vor, um die Verwendung der Einsparungen für die Wohltätigkeitspflege nachzuweisen.
Wichtige Punkte
Einkommensschwache Patienten zahlen in teilnehmenden Einrichtungen je nach Einkommen maximal 0, 35 oder 50 Dollar für Medikamente.
Krankenhäuser müssen öffentlich darlegen, wie sie Einsparungen aus Arzneimittelrabatten für die Versorgung Bedürftiger nutzen.
Versicherer dürfen Apotheken oder Patienten, die am 340B-Programm teilnehmen, nicht durch schlechtere Konditionen benachteiligen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5256
Sponsor: Rep. Carter, Earl L. "Buddy" [R-GA-1]
Startdatum: 2025-09-10