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Änderungen der Terminologie für Rentenalter bei der Sozialversicherung

Dieses Gesetz ändert die von der Sozialversicherungsverwaltung verwendete Terminologie für Rentenalter. Ziel ist es, die Sprache für Bürger verständlicher zu machen, damit sie ihre Rentenleistungen besser nachvollziehen können. Es soll vereinfacht werden, wann Personen ihre Leistungen beantragen können.
Wichtige Punkte
Der Begriff „frühes Anspruchsalter“ wird durch „Mindestalter für monatliche Leistungen“ ersetzt.
Die Begriffe „volles Rentenalter“ und „normales Rentenalter“ werden durch „Standardalter für monatliche Leistungen“ ersetzt.
Der Begriff „Verzögerungszuschlag“ wird gestrichen, und das Alter 70 als Höchstalter für dessen Erhalt wird durch „Höchstalter für monatliche Leistungen“ ersetzt.
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Status: Vom Haus verabschiedet
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5284
Sponsor: Rep. Smucker, Lloyd [R-PA-11]
Startdatum: 2025-09-10