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Banken dürfen Beteiligungen im Merchant Banking bis zu 15 Jahre halten.

Dieses Gesetz verlängert den Zeitraum, in dem große Finanzinstitute (Bank-Holdinggesellschaften) Beteiligungen an Nicht-Banken (Merchant-Banking-Investitionen) halten dürfen. Anstelle der bisherigen kürzeren Frist dürfen Banken diese Investitionen nun für mindestens 15 Jahre halten. Diese Änderung gibt Banken mehr Flexibilität bei der Verwaltung langfristiger Investitionen, was sich auf die Kapitalverfügbarkeit für Unternehmen auswirken kann.
Wichtige Punkte
Die Mindesthaltedauer für Merchant-Banking-Investitionen durch Bank-Holdinggesellschaften wird auf 15 Jahre verlängert.
Die neue 15-jährige Haltefrist gilt auch rückwirkend für bestehende Investitionen, gerechnet ab dem ursprünglichen Investitionsdatum.
Ziel ist die Modernisierung der Vorschriften und die Erhöhung der Flexibilität der Banken bei der langfristigen Unternehmensfinanzierung.
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Drucknummer: 119_HR_5291
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Startdatum: 2025-09-10