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Medikamentenmangel: Neue Regeln für Apotheken und Krankenhäuser

Dieses Gesetz soll den Zugang zu knappen Medikamenten verbessern, indem es Apotheken erlaubt, diese in begrenzten Mengen für Krankenhäuser und andere klinische Einrichtungen herzustellen. Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass Patienten dringend benötigte Medikamente erhalten, wenn Standardlieferungen nicht verfügbar sind, und führen gleichzeitig neue Kennzeichnungs- und Meldepflichten für unerwünschte Ereignisse ein.
Wichtige Punkte
Apotheken dürfen Medikamente in begrenzten Mengen für Krankenhäuser herstellen, wenn das Medikament auf der Mangelwarenliste steht und nicht anders beschafft werden kann.
Neue Kennzeichnungspflichten für hergestellte Medikamente umfassen den Hinweis auf dringende Verabreichung und fehlende FDA-Zulassung.
Arzneimittelhersteller müssen nicht nur Produktionsunterbrechungen, sondern auch Nachfragespitzen melden, um Engpässe zu vermeiden.
Erhöhte Transparenz bei Medikamentenengpässen soll schnellere Reaktionen auf Marktdefizite ermöglichen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5316
Sponsor: Rep. Harshbarger, Diana [R-TN-1]
Startdatum: 2025-09-11