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Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Sozialversicherungs-Identitätsdiebstahl.

Dieses Gesetz vereinfacht das Verfahren für Personen, deren Sozialversicherungsnummer missbraucht oder gestohlen wurde. Opfer von Identitätsdiebstahl erhalten bei der SSA einen einzigen, speziell geschulten Ansprechpartner oder ein Team, das ihren Fall von Anfang bis Ende betreut. Dies soll eine schnellere und besser koordinierte Lösung von Problemen im Zusammenhang mit Betrug und verlorenen Dokumenten gewährleisten und die finanzielle Sicherheit der Bürger verbessern.
Wichtige Punkte
Einführung einer „zentralen Anlaufstelle“ (Single Point of Contact) bei der Social Security Administration (SSA) für Opfer von Identitätsdiebstahl.
Das zuständige Team ist verantwortlich für die Fallverfolgung und Koordination zur schnellen Lösung des Problems.
Die Regelung gilt bei missbräuchlicher Verwendung der SSN, Beeinträchtigung der SSA-Aufzeichnungen oder Verlust der SS-Karte beim Versand.
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Status: Vom Haus verabschiedet
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_5345
Sponsor: Rep. Kustoff, David [R-TN-8]
Startdatum: 2025-09-15